Verletzungsgefahr: Ein Berufsrisiko des Tierarztes 
Institut für Vgl. Tropenmedizin und Parasitologie der LMU München

Die Untersuchung und Behandlung von Tieren ist immer auch mit der Gefahr verbunden, daß der Tierarzt dabei zu Schaden kommt. Bei der Vorstellung in der Tierarztpraxis sind die meisten Patienten verängstigt und zeigen weniger Abwehrverhalten. Die Durchführung von Hausbesuchen gestaltet sich häufig problematisch, weil sich der Veterinär hierbei quasi in das "Hoheitsgebiet" des Patienten begibt. Da er in diesem Revier nicht zum "Familienrudel" gehört, muß er mit Widerstand oder unter Umständen sogar Aggression rechnen. In der Regel ist dies schon an der Türschwelle des Haus- oder Wohnungseingangs zu bemerken, wenn z. B. Hunde lautstark bellen. Manche versuchen sogar, ein Hosenbein zu erwischen. Tatsächlich kommt es nicht selten vor, daß der Tierbesitzer im Vorgespräch der Untersuchung verschweigt, daß sich sein Liebling nicht von Dritten anfassen läßt oder schon auf die Allgemeinuntersuchung mit heftiger Gegenwehr reagiert. Für eine mögliche Verletzung des Tierarztes, die unter solchen Umständen zustandegekommen ist, haftet der Tierhalter. Zur Vermeidung von Verletzungen oder Zwischenfällen sollte das Tier entweder durch den Besitzer oder eine andere Fachkraft gut fixiert werden. Gegebenenfalls müssen kurzzeitig auch Maulkörbe aufgesetzt werden. 

Ein herzliches Dankeschön an Herrn Dr. Wieland Beck, LMU München, der uns dieses Informationsmaterial zur Verfügung gestellt hat. 
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